Aktuelles Gerichtsurteil – Unbezahlte Freistellung durch Arbeitgeber unrechtmäßig
Das Arbeitsgericht Dresden hat in einem von ULLRICH Rechtsanwälte geführten Verfahren am 11.01.2023 bestätigt, dass Arbeitgeber ab dem 16.03.2022 nicht berechtigt waren, Mitarbeiter im Gesundheitswesen unbezahlt freizustellen. Auch wenn diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, lässt die nunmehr vorliegende Urteilsbegründung an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Das Arbeitsgericht bestätigte, dass für die gesamte Zeit die nicht gezahlte Vergütung nachzuzahlen ist, da die von Arbeitgeberseite behauptete „Impfpflicht aller Beschäftigten von Pflegeeinrichtungen wie auch eine als einrichtungsbezogene Impfpflicht bezeichnete staatliche Anordnung vom Gesetz nicht getragen“ wird. § 20a IfSG enthielt weder eine Pflicht zur Impfung bestimmter Berufsgruppen noch ein ausdrücklich geregeltes Beschäftigungsverbot. https://www.n-tv.de/regionales/sachsen/Unbezahlte-Freistellung-Ungeimpfter-war-rechtswidrig-article23891345.html