Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
Am 10.05.2023 fand die Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf der Ampel im Deutschen Bundestag statt, zu dem wir uns als Gewerkschaft Zentrum Gesundheit & Soziales mit unserer Fachexpertise einbrachten und auf einen Teilbereich eingehen konnten.
Verabschiedet wurde das PUEG am 26.05.2023 im Deutschen Bundestag und wird am 15.06.2023 dem Bundesrat vorgelegt. Sollte der Bundesrat zustimmen, tritt das Gesetz ab dem 01.07.2023 in Kraft.
Welche Änderungen soll es zukünftig geben:
Der Fokus liegt laut Bundesministerium für Gesundheit auf der Stärkung der häuslichen Versorgung.
-Dazu wird es eine Erhöhung des Pflegegeld- und Pflegesachleistungsbetrages ab dem 01.01.2024 von 5% geben sowie von weiteren 4,5 % am 01.01.2025. Eine dynamische Anpassung wird es alle drei Jahre geben.
-Der Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebetrag werden zum gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt und sind so flexibler nutzbar. Leider ist dies erst ab dem 01.07.2025 in Höhe von 3.539 Euro möglich, mit Ausnahme bei pflegebedürftigen Kindern des Pflegegrades 4 und 5. Hier ist die Nutzung schon ab dem 01.01.2024 in Höhe von 3.386 Euro möglich.
-Das Pflegeunterstützungsgeld kann nun pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden, z.B. bei plötzlich notwendiger Übernahme der Pflege. Bisher handelte es sich um eine einmalige Leistung.
-Die Zuschüsse für den Eigenanteil der Pflegekosten bei Pflegeheimunterbringung werden um 10 und 5 % erhöht.
-Anpassungen im Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Alle Einzelheiten im Gesetz:
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=220-23
Neben der längst überfälligen Anpassung der Pflegegeld- und Pflegesachleistungsbeträge sowie der prozentualen Zuschüsse der Eigenanteile bei der Pflegeheimversorgung sehen wir dennoch kein Mehr an Leistungen, was beim Pflegebedürftigen ankommt.
Schon jetzt sind die Bedarfe oft höher, als die Pflegeversicherung abdeckt, um sich die aus pflegerischer Sicht notwendige Versorgung leisten zu können. Zudem sind pflegende Angehörige als wichtige Säule der häuslichen Versorgung sehr häufig überlastet, da sie den Spagat zwischen Pflege, Beruf und Familie schaffen müssen. Eine entsprechende Entlohnung würde in vielen Fällen Erleichterung schaffen.
Unberücksichtigt…
bleibt unser Vorschlag, den Entlastungsbetrag unbürokratisch und flexibel nutzen zu können, ohne dass auf die nach Länderrecht zugelassenen Anbieter zurückgegriffen werden muss. Dies war während der Corona-Pandemie-Maßnahmen möglich.
Gerade in ländlichen Regionen fehlen oft die Versorgungsstrukturen und verursachen immer wieder Engpässe. Leistungen müssen aber abrufbar sein, um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zuverlässig zu entlasten.
Bessere Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende?
Im PUEG verlängert wurde das Förderprogramm zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für Mitarbeiter in Langzeitpflegeeinrichtungen. Damit soll die Arbeit in der Pflege attraktiver gestaltet werden und somit auch Pflege- und Betreuungspersonal in diesem Tätigkeitsfeld langfristig gehalten werden. Ein Abwandern in die Leiharbeit soll dadurch verhindert werden.
Nach Größe der Einrichtung werden Fördermittel bereitgestellt, die kurzfristige Personalengpässe überbrücken sollen.
Springerpools zur Entlastung des Pflegepersonals werden finanziert, Leiharbeit wird aber begrenzt.
Ebenso besteht weiter die Möglichkeit, dass bei kurzfristiger Übernahme eines Dienstes sogenannte Flexi-Zulagen gezahlt werden.
Ab dem 01.07.2023 können sich zudem Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung berufsbegleitend zur ein- oder zweijährigen Pflegehilfs- oder Assistenzkraft oder zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren. Schon während der berufsbegleitenden Ausbildung können diese beim Stellenschlüssel für den angestrebten Berufsabschluss berücksichtigt werden. Gleiches gilt für ausländische Arbeitskräfte während eines Anerkennungslehrganges. Dadurch soll zukünftig mehr Personal eingestellt und die Pflegekräfte entlastet werden können.
Ob die massive Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland sowie Bonuszahlungen die dünne Personaldecke und die Arbeitsverdichtung auffangen können bleibt fraglich. Das ist aber der Schlüssel für fachgerechte und empathische Pflege.
Mit der Anpassung des PUEG sehen wir zwar in Teilbereichen eine Entlastung bei der Nutzung versorgungsrelevanter Beträge und das Bemühen Pflegekräfte zu gewinnen und diese auch langfristig zu halten. Jedoch halten wir die Änderungen bei Weitem für nicht ausreichend. Jährliche Anpassungen an die Preissteigerungen, die nicht über die Anhebung der Versicherungsbeiträge der Pflegeversicherung refinanziert werden sowie die politische und gesellschaftliche Anerkennung und Aufwertung der Pflegeberufe durch entsprechende Anreize sind zwingend notwendige Maßnahmen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit