Bundestag billigt WHO-Gesetz: Grundrechtsbeschränkungen bei Pandemien künftig möglich

Am 6. November 2025 hat der Deutsche Bundestag mit deutlicher Mehrheit den Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) angenommen – und damit einer Regelung zugestimmt, die tief in das deutsche Verfassungsgefüge eingreift.
Mit 428 Ja-Stimmen, 131 Nein-Stimmen und keinen Enthaltungen billigte das Parlament ein Gesetz, das im Pandemiefall erhebliche Einschränkungen zentraler Grundrechte erlaubt – und diese Einschränkungen künftig in Abhängigkeit von Entscheidungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt.

Ein Gesetz mit weitreichenden Folgen

Der unscheinbar formulierte Artikel 2 des Gesetzes offenbart den eigentlichen Kern der Reform:
Er erlaubt ausdrücklich die Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit, der persönlichen Freiheit, des Brief- und Postgeheimnisses sowie der Freizügigkeit – also grundlegender Rechte, die das Herzstück des Grundgesetzes bilden.

Besonders brisant: Diese Einschränkungen stehen in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO. Das bedeutet, dass künftig nicht mehr allein die Bundesregierung oder der Bundestag, sondern auch internationale Gremien über die Ausrufung einer „pandemischen Notlage“ entscheiden – und damit faktisch über die Geltung oder Suspendierung deutscher Grundrechte.

Kritik: Machtverschiebung von Berlin nach Genf

Juristen, Bürgerrechtler und Teile der Opposition sprechen von einer gefährlichen Machtverschiebung. Die WHO – eine Organisation, die weder demokratisch legitimiert noch rechtlich kontrolliert ist – erhält durch das Gesetz die Möglichkeit, maßgeblichen Einfluss auf deutsches Krisenmanagement zu nehmen.

Im Ernstfall könnten WHO-Empfehlungen bindenden Charakter erlangen: Ausgangssperren, Impfverordnungen, digitale Gesundheitsnachweise oder Überwachungssysteme könnten mit Verweis auf internationale Verpflichtungen durchgesetzt werden – ohne innerstaatliche Debatte und ohne Zustimmung des Bundestages.

Kritiker sehen darin einen Bruch mit der verfassungsmäßigen Ordnung, insbesondere mit dem Grundsatz, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG).

Zustimmung von Regierungsparteien und CDU/CSU

Trotz dieser Bedenken stimmten SPD, Grüne, Linke und die Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion dem Gesetz zu. Sie argumentierten, die Reform stärke die globale Zusammenarbeit und verbessere die internationale Pandemievorsorge.
Die Bundesregierung betonte, die WHO erhalte keine neuen Zwangsbefugnisse, sondern lediglich „Koordinationsrechte“.

Doch diese Darstellung überzeugt viele Beobachter nicht. Denn im Gesetzestext ist von einer klaren Beschränkung nationaler Souveränität keine Rede – im Gegenteil: Deutschland bindet sich völkerrechtlich an ein Regelwerk, das es im Notfall zur Umsetzung international beschlossener Maßnahmen verpflichtet.

Opposition: „Selbstentmachtung des Parlaments“

Die AfD stimmte geschlossen gegen den Entwurf und sprach von einem „Angriff auf die nationale Selbstbestimmung“. Einzelne Abgeordnete der Union enthielten sich oder votierten mit Nein.
Die AfD-Abgeordnete Dr. Christina Baum bezeichnete das Gesetz als „Selbstentmachtung des Bundestages“ und warnte vor einem „gefährlichen Präzedenzfall“, bei dem Grundrechte durch internationale Bürokratie außer Kraft gesetzt werden könnten.

Auch Verfassungsrechtler warnen: Die im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen betreffen Rechte, die unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen. Eine Übertragung solcher Befugnisse auf eine internationale Organisation könne verfassungswidrig sein.

Sofortiges Inkrafttreten – keine Übergangsfrist

Besonders bemerkenswert: Nach Artikel 3 tritt das Gesetz sofort in Kraft – ohne Übergangsphase, ohne weitere parlamentarische Kontrolle. Damit unterwirft sich Deutschland unmittelbar den neuen, erweiterten IGV-Bestimmungen, die von der 77. Weltgesundheitsversammlung am 1. Juni 2024 beschlossen wurden.

Ein Schritt mit Symbolkraft – und Sprengkraft

Was als Beitrag zur globalen Pandemiebekämpfung präsentiert wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als tiefgreifende Veränderung der Machtbalance zwischen internationaler Bürokratie und nationaler Demokratie.
Die Bundesregierung beteuert, die Souveränität Deutschlands bleibe unangetastet. Doch der Gesetzestext selbst spricht eine andere Sprache: Künftig kann die WHO, gestützt auf völkerrechtliche Bindungen, Maßnahmen empfehlen, deren Umsetzung in Deutschland Grundrechte einschränkt – mit parlamentarischem Segen im Voraus.

Während Befürworter von einer „notwendigen Modernisierung der Pandemievorsorge“ sprechen, sehen Kritiker eine Erosion nationaler Souveränität und eine potenzielle Aushöhlung der im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte.

Ob das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit der deutschen Verfassung bestätigt, dürfte in den kommenden Monaten eine zentrale Rolle in der politischen und juristischen Debatte spielen.