Für gleichberechtigte Behandlung aller Mitarbeiter
23.01.2023 Erbringung der Testnachweise: In einigen Einrichtungen und Kliniken werden bei der Umsetzung zur Erbringung des Testnachweises immer noch Unterschiede zwischen „Geimpften“ und „Ungeimpften“ gemacht. Das Infektionsschutzgesetz sieht laut § 28b Abs.1 lediglich einen Testnachweis nach § 22a Absatz 3 für alle Beschäftigten von dreimal pro Kalenderwoche vor. Eine Differenzierung nach dem Impf- oder Genesenenstatus … Weiterlesen