ZENTRUM – Gesundheit & Soziales
22. April 2024
Mit hohen Erwartungen verfolgen wir die Corona-Aufarbeitung des Bundes und der Bundesländer. Wie schon während der Corona-Zeit selbst: ein Flickenteppich parlamentarischer Arbeit, Uneinigkeit in der Vorgehensweise und Kratzen an der Oberfläche.
Und das, obwohl sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Covid-19, sowie zur Evidenz der Wirksamkeit der Maßnahmen zuhauf finden lassen. Spätestens mit den freigeklagten RKI-Files durch Multipolar auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) muss trotz der Schwärzungen davon ausgegangen werden, dass die Entscheidungen während der Corona-„Pandemie“ nicht auf wissenschaftlich-medizinischer Grundlage getroffen wurden.
Wenn die Risikobewertung des RKI am 24. Februar 2020 zu dem Schluss kam: „Das Risiko bleibt für die deutsche Bevölkerung vorerst „gering““, Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aber gegenüber Vertretern des Bundesinnenministeriums (BMI) erklärten, dass sich Corona nicht mehr eindämmen lasse, fordern wir vollumfängliche Aufklärung, auf welcher Grundlage diese Annahme beruhte und wer das Umdenken veranlasste. Denn die darauffolgenden Einschränkungen und Maßnahmen sorgten für einen Ausnahmezustand unglaublichen Ausmaßes, vor allem im Rückblick und mit dem heute bekannten und damals vermuteten Wissen.
Um das entstandene Unrecht und den angerichteten Schaden zu evaluieren, können wir keine weitere Verzögerung der Aufarbeitung der Corona-Zeit mehr hinnehmen. Die Entscheidungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen müssen jetzt reflektiert betrachtet, hinterfragt und beurteilt werden!
Aus gewerkschaftlicher Sicht stellt sich explizit die Frage nach der Rehabilitation und Entschädigung der Arbeitnehmer, die insbesondere psychischen und physischen Belastungen unter anderem durch das Tragen von Masken, das ständige Testen und den hohen Impfdruck/Impfzwang ausgesetzt waren.
Ausdrücklich hervorzuheben ist hier die ungleiche, teils herabwürdigende und ausgrenzende Behandlung „ungeimpfter“ Arbeitnehmer, in besonderem Maße der Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, die durch die „Einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht“ entsprechend stark betroffen waren. Etliche Betretungsverbote und Bußgeldverfahren vertraten wir erfolgreich juristisch, um diesen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Uns fehlt das klare Signal der Politik und der Wissenschaft, daher fordern wir:
- Die komplette wissenschaftliche und politische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sowie die juristische Beurteilung.
- Die Rehabilitation der durch Corona-Maßnahmen betroffenen Menschen, insbesondere derer, die sich der Masken-, Test und Impfpflicht entgegenstellten.
- Die Entschädigung und sofortige Amnestie von Bürgern, gegen die Bußgelder verhängt wurden sowie von Menschen, die wegen Handlungen im Rahmen der verordneten Corona-Maßnahmen verurteilt wurden, insbesondere Ärzte.
- Die gesellschaftliche Rehabilitation betroffener Menschen durch ernstzunehmende Verlautbarungen sowie die Übernahme der Verantwortung für die Fehlentscheidungen und den gesellschaftlich, wirtschaftlich und menschlich angerichteten Schaden durch die verantwortlichen Entscheidungsträger.
- Ein umfassendes Anerkennungsverfahren von Impfgeschädigten mit vollumfänglicher Unterstützung und medizinischer Versorgung.
- Die Erfassung aller Nebenwirkungen der mRNA-„Impfung“, deren Evaluation und entsprechende Schlussfolgerungen.
Während der Corona-Zeit kam es zu signifikanten Grundrechtseinschränkungen. Von Beginn an haben wir uns für die Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Rechte des Menschen eingesetzt und Arbeitnehmer, die von Einschränkungen bedroht oder betroffen waren, unterstützt und vertreten. Wir werden dieses hohe Gut auch weiter verteidigen!
Deshalb fordern wir: Aufarbeitung JETZT!
Quellen: NachDenkSeiten vom 16.April 2024, Bundespressekonferenz 10.April 2024
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