Freispruch im Bußgeldverfahren

Wegweisendes Urteil am OLG Lippstadt zu Bußgeldverfahren – Freispruch!!

Am 06.03.2023 gab es einen Freispruch im laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ungeimpfte Angestellte im Gesundheitswesen, vertreten durch Frau RA Ellen Rohring am Amtsgericht Lippstadt; somit muss in diesem Fall kein Bußgeld gezahlt werden. 

- Argumentation: die sog. „Impfung“ schützt nicht vor Ansteckung, der Gesetzgeber kam zu dem Ergebnis, dass der Sinn und Zweck der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht mehr erreicht werden kann, darum kann die Umsetzung des Gesetzes auch nicht mehr mittels Bußgeld gefördert werden. 

Nachzulesen ist dieses Urteil auf der Homepage von Frau RA Rohring: 

https://kanzlei-rohring.de/2023/03/07/einrichtungsbezogene-impfpflicht-freispruch-beim-amtsgericht-lippstadt-kein-bussgeld/

Youtube-Video von FA Rohring zum Freispruch:

https://youtu.be/qCSfvpxXFoE

Auch bei unseren Mitgliedern gibt es unseligerweise noch laufende Ordnungswidrigkeitsverfahren. 
Wir sind zuversichtlich, dass auch in diesen Fällen ein Freispruch zu erwarten ist, und danken allen Anwälten, die sich für die Betroffenen einsetzen und ihre Rechte geltend machen.