Landespflegekammer Baden-Württemberg – Kommt sie, oder kommt sie nicht?

Wir haben uns aus gewerkschaftlicher Sicht schon zur Pflegekammer positioniert.
Aber dennoch wollen wir noch einmal festhalten, dass wir in erster Linie den Zeitpunkt, angesichts der sich überschlagenden Ereignisse und der sich daraus ergebenden Notwendigkeiten und damit auch der Priorisierung dieser Themen, für ungünstig halten. Des Weiteren halten wir die Möglichkeiten der Pflegekammer und der sich daraus ergebenen Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft im Verhältnis zu dem bürokratischen Aufwand für unverhältnismäßig.

Auch die verpflichtende Mitgliedschaft der Pflegefachkräfte stößt unsererseits auf Ablehnung.

Dazu stehen wir auch heute.

Dieses Verwaltungskonstrukt wird in unserem derzeitigen Gesundheitssystem weder eine Aufwertung des Berufsbildes bewirken, noch Heerscharen von Pflegekräften generieren. Das muss Aufgabe der Politik unseres Landes im Rahmen des Pflichtbewusstseins und der Erfüllung der Fürsorgepflicht gegenüber unseren Alten, Kranken, Schwachen, Beeinträchtigten und Pflegebedürftigen sein.

Kommt die Landespflegekammer Baden-Württemberg nun, oder kommt sie nicht?

Am 18. Juli 2023 wurde der Gründungsausschuss der Landespflegekammer Baden-Württemberg offiziell ernannt. Dieser hatte die Aufgabe die zukünftigen Strukturen aufzubauen. Die angeschriebenen Arbeitgeber hatten bis zum 19. Oktober 2023 Zeit die angestellten Pflegefachkräfte lt. Landespflegekammergesetz, zu melden.

Ab dem 08. Januar 2024 wurden die gemeldeten Pflegefachkräfte vom Gründungsausschuss angeschrieben, um ggf. eine Einwendung gegen die Registrierung oder Einrichtung der Pflegekammer einzulegen.

Wir weisen hier ausdrücklich auf die vielen Ungereimtheiten hin, worauf der Wahlablauf ernsthaft angezweifelt werden muss. Eine nicht unbeträchtliche Zahl unserer Mitglieder hat kein Schreiben erhalten und konnte daher auch keine Einwendung abgeben. Bei vielen kam das Schreiben sehr kurzfristig, also verspätet an, so dass sich der Einwendungszeitraum stark verkürzte. Auf Nachfrage beim Gründungsausschuss (E-Mails liegen vor) war eine Nachfrist nicht möglich, da der Errichtungsprozess eng getaktet ist. Auch die Anzahl der statistisch ermittelten Pflegefachkräfte im Verhältnis zur gemeldeten Personenzahl liege bei 100 % und sei damit übererfüllt.

Eine fragwürdige und undemokratische Vorgehensweise, wurde hier doch Pflegekräften die Möglichkeit verwehrt sich evtl. gegen die Landespflegekammer auszusprechen.

Am 28. Februar 2024 äußerte sich Sozialminister Manne Lucha (Grüne) im Sozialausschuss des Landtags in Stuttgart: „Es zeichnet sich ab, dass das Quorum für eine Pflegekammer in Baden-Württemberg nicht erreicht wird“.

Nun dürfen wir auf das endgültige Ergebnis gespannt sein. Dieses wird am 25. März 2024 endgültig verkündet.
Wir halten euch auf dem Laufenden!

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Gesundheit & Soziales