10.07.2024
Kommentar zum Gesetzentwurf zur Widerspruchsreglung bei Organspenden
Vor wenigen Wochen wurde durch sämtliche Altparteien von den Linken bis zur CDU/CSU ein Gesetzesentwurf zur Widerspruchsregelung bei Organspenden in den Bundestag eingebracht. Dies ist bereits der wiederholte Versuch, die aktuell geltende Regelung zu ändern. Ziel ist, dass jeder einwilligungsfähige Erwachsene automatisch als potenzieller Spender gilt oder der Freigabe seiner Organe zur Transplantation aktiv widersprechen muss. Bisher und immer noch gilt die ausdrückliche Zustimmung zu einer Organspende zu Lebzeiten z.B. mittels eines Organspenderausweises oder die Einwilligung der nächsten Angehörigen zur Organfreigabe als Voraussetzung.
Die nun erneut angestrebte Änderung dieser Praxis resultiert aus der aktuell geringen Spenderbereitschaft der Deutschen, dies äußert unter anderem Sabine Dittmar von der SPD, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium.
Wir von ZENTRUM Gesundheit & Soziales stehen dieser Neu-Regelung äußerst kritisch gegenüber und empfinden die angestrebte Gesetzesänderung als weiteren Übergriff des Staates. Wieder wird am Recht am eigenen Körper und auf Selbstbestimmung gesägt; der mündige Bürger wird als unfähig erklärt, eine eigene durchdachte Entscheidung zu treffen. In der medialen Berichterstattung wird den Menschen, die eine Organspende ablehnen vermittelt, es sei ein selbstverständlicher Akt der Nächstenliebe; wer nicht spendet ist egoistisch und trägt Schuld am Tod der Menschen, die auf ein Spender-Organ warten. Sogar aus kirchlichen Kreisen wird dies propagiert. Als Grundlage einer Entscheidung für oder gegen die Spende muss immer die vollumfängliche Aufklärung der potenziellen Spender sowie deren Angehörigen sichergestellt sein. Häufig ist die Auseinandersetzung mit dieser Thematik ein Prozess, welcher Monate und Jahre dauern kann. Darum sollte kein Mensch ohne sein ausdrückliches Einverständnis für eine Organspende in Betracht kommen. Es ist eine zutiefst persönliche Entscheidung, am Ende sicherlich auch eine Glaubensfrage.
Es gibt unzählige Berichte; sowohl über das Ende der Menschen, die Organe spenden, als auch über das weitere Leben der Empfänger. Häufig bleibt die Frage nach der Würde vor allem der Spender unbeantwortet. Was ist Sterben, was ist Tod und vor allem - wann ist man tot? Was ist die menschliche Seele und wo in unserem Körper ist sie verortet? Die Antworten auf diese Fragen sind hochindividuell und führen am Ende zu einer persönlichen Entscheidung für oder gegen die Organspende. Der menschliche Körper symbolisiert das Leben und die Vergänglichkeit. Er darf nicht als Allgemeingut verstanden werden. Es ist elementar, dass wir uns wieder mit dem Tod auseinandersetzen, und ihn als Teil des Lebens begreifen und akzeptieren. Die Entscheidung über den eigenen Körper muss jedem selbst obliegen.
Eine Spende basiert immer auf Freiwilligkeit, nicht auf Nötigung oder politische Vorgaben.
Wichtig zu wissen: in zahlreichen europäischen Ländern gilt die Widerspruchsregelung; diese und weitere Informationen sind hier zu finden: ttps://www.transplantation-information.de/gesetze_organspende_transplantation/ausland_gesetze/widerspruchsregister_organspende.html
Wenn man in einem der entsprechenden Länder z.B. im Urlaub für hirntot erklärt wird gilt das jeweilige Landesrecht, das bedeutet wer nicht abgelehnt hat stimmt zu.
Stephanie Voigt für Zentrum G&S
Beratung zu Widerspruchsmöglichkeiten unter:
Zentrum-Gewerkschaftstelefon: 0159 03898420 oder
E-Mail: kontakt@zentrum-gesundheit-soziales.de
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