Sektorale Immunitätsnachweispflicht soll auslaufen: Aufarbeitung und Entschädigung für entstandenes Unrecht

Stellungnahme zum Auslaufen der sektoralen Immunitätsnachweispflicht vom 27.11.2022 Zentrum Gesundheit & Soziales:

Aufarbeitung und Entschädigung für entstandenes Unrecht


Nun ist sie wohl Geschichte, die sektorale Immunitätsnachweispflicht. Aus mehreren Quellen, die sich auf einen Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und zuletzt auch auf Karl Lauterbach selbst beziehen, läuft das stark polarisierende und umstrittene Gesetz zum Ende dieses Jahres aus. Die Begründung: die Impfung schütze nicht vor Ansteckung, lediglich einen schweren Verlauf könnte diese wohl verhindern. Von den Protesten habe man sich nicht leiten lassen, aber der fehlende Ansteckungsschutz rechtfertige in den Einrichtungen keinen Immunitätsnachweis mehr.
Einerseits Grund aufzuatmen und zur verhaltenen Freude, aber nach wie vor bleiben aufgewühlte Gemüter. 

Dieses Gesetz, welches ursprünglich die allgemeine Impfpflicht gegen Covid 19 einläuten sollte, hat nicht nur Politikversagen offenbart, sondern auch menschliche Schwächen und solche Charaktere, die lieber im Verborgenen geblieben wären. 
Wie konnten Politiker nicht wissen, welche Auswirkungen die Impfnachweispflicht für das Gesundheitswesen hat? War die Personaldecke schon vorher dünn, so hat man bewusst riskiert, dass man in diesem sensiblen Bereich weitere Arbeitskräfte verliert.

Was den betreffenden Mitarbeitern seit März dieses Jahres zugemutet und vorgeworfen wurde, werden diese so schnell nicht vergessen. Ebenso wenig werden sie ein sang- und klangloses Auslaufen akzeptieren. Zu tief sitzt die Erfahrung des in den letzten Monaten erlebten Impfdrucks durch Politik, Vorgesetzte, Gesundheitsämter und Kollegen. Über Nacht wurden „ungeimpfte“ Mitarbeiter zu Gefährdern, unsozialen, unsolidarischen, egoistischen Menschen abgestempelt und bis heute gibt es Sonderregelungen für „Ungeimpfte“ bei den Testungen.

Das Gesetz gründete sich auf unzählige Fehlannahmen und daher braucht es jetzt ein deutliches Zeichen der Politik. Entstandenes Unrecht muss geradegerückt und die weitere Abwanderung von Pflege- und Betreuungskräften aus diesem für unsere Gesellschaft elementar wichtigen Bereich verhindert werden.
Blicken wir zurück, so sehen wir auf erlebte Existenzängste, Diskriminierung und psychischen Druck. Weiter auf unbegründete Freistellungen, Bußgelder und Betretungsverbote und leider auch auf Menschen, die dem Druck nicht standhalten konnten und sich „impfen“ ließen. Einige davon kämpfen mit schweren und schwersten Impfnebenwirkungen.

Daher fordern wir eine Entschuldigung, die gekoppelt ist an die Rehabilitation und Entschädigung der Betroffenen. Weiter fordern wir die sofortige Einstellung der laufenden Verfahren im Rahmen des § 20a IfSG und die Rückerstattung bereits gezahlter Bußgelder und nachträgliche Ausgleichszahlungen bei Betretungsverboten.




Quellen: 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/139031/Einrichtungsbezogene-Impfpflicht-soll-auslaufen

https://www.kbv.de/html/2022_60973.php

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfpflicht-lauterbach-pflege-100.html



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