Aufgrund verschiedener gesundheitlicher Beeinträchtigungen und am Arbeitsplatz ausgesetztem psychischen Druck während der staatlichen Corona-Maßnahmen kam es bei unserem Mitglied zur Langzeiterkrankung. Nach der Besserung des Gesundheitszustandes wollte die Betroffene langsam ihre Arbeit wieder aufnehmen. Eine vom Arbeitgeber angebotene Betriebliche Eingliederung (BEM) wurde durchgeführt, es wurde jedoch nicht auf die Belange und Wünsche der Mitarbeiterin eingegangen. Im Gegenteil, es wurden noch zu ihren Ungunsten Veränderungen der Arbeitszeit sowie die Versetzung in einen anderen Bereich vorgenommen. Auch die Wiedereingliederung, die vom Fach- und Betriebsarzt empfohlen wurde, lehnte der Arbeitgeber ab. Unser Mitglied wurde von uns eng betreut, da zu dem Personalrat der Einrichtung kein Vertrauensverhältnis bestand. Alle Bemühungen und Vorschläge der Mitarbeiterin stießen auf Granit, so dass letztlich unser Anwalts-Team eingeschaltet wurde. Inzwischen fand die erfolgreiche Einarbeitung statt und es wurden wieder familienverträglichere Arbeitszeiten gewährt sowie ein harmonischer Umgang im Team hergestellt.