Externe Testpflicht rechtens?
Gleich einmal vorweg…es gibt durchaus Arbeitgeber, die ihre von der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht betroffenen Mitarbeiter unterstützen. Manche davon aus einer ehrlich empfundenen Fürsorgeverpflichtung heraus, andere weil sie aufgrund des allerorts vorhandenen Personalmangels auf keinen Mitarbeiter verzichten können. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die die persönliche Entscheidung ihrer Beschäftigten, sich nicht der sogenannten Impfung zu unterziehen, nicht akzeptieren und indirekten Druck ausüben. Eine Form dieses indirekten Zwanges, wie im konkreten Fall geschehen, ist die tägliche externe Testung, d.h. in einem anerkannten Testzentrum. Diese Anweisung des Arbeitgebers, mit Sitz in Hessen, ist nicht rechtmäßig. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Das betroffene Mitglied von Zentrum Gesundheit & Soziales wandte sich an ihre Gewerkschaft, da die eigene Beschwerde zuvor keinen Erfolg brachte und der Betriebsrat keinen Handlungsbedarf sah. Daraufhin erfolgte die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Betriebsratsvorsitzenden der Kollegin durch das Zentrum. Nachdem wir die rechtliche Situation schilderten und nach einem zweiten Nachsetzen auch, wenn es sein muss, das Einklagen der Rechte unseres Mitgliedes vor Gericht ankündigten, gab es eine Wendung. Der Arbeitgeber informierte kurze Zeit später seine Mitarbeiter folgendermaßen: